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Der Betreuungsdienst

Ein Unglücksfall trifft Menschen auf unterschiedliche Weise. Wenn Autofahrer in eisiger Kälte stundenlang im Stau stehen, ein Haus abbrennt, eine Flut ganze Lebensgrundlagen zerstört, sind die Betroffenen, auch wenn sie vielleicht nicht verletzt wurden, dennoch auf Hilfen wie Verpflegung, Unterkunft, Pflege oder Bekleidung angewiesen. Der Betreuungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes hilft Menschen in Not mit dem, was sie am dringendsten benötigen.

Auf alles vorbereitet

Der DRK-Betreuungsdienst ist auf die unterschiedlichsten Notsituationen vorbereitet. Auf lokaler Ebene können die freiwilligen Helfer in kürzester Zeit bis zu 500 Menschen mit Essen und Trinken versorgen, Notunterkünfte und Kleidung zur Verfügung stellen. Für die psycho-soziale Betreuung der Betroffenen sind die Ehrenamtlichen ebenfalls geschult. Der Vorteil: In Großschadensfällen können sie auf das professionelle Netzwerk des Deutschen Roten Kreuzes zurückgreifen und Hilfe aus dem ganzen Bundesgebiet bekommen.

Definition des Betreuungsdienstes

Auftrag des Betreuungsdienstes ist es, bei Störungen oder Ausfall gesellschaftlicher, sozialer oder medizinischer Strukturen, Menschen in Notlagen, die jedoch keiner sofortigen akutmedizinischen Behandlung bedürfen, Hilfe anzubieten. Der Betreuungsdienst ergänzt und unterstützt auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit im Rahmen des komplexen Hilfeleistungssystems.

Ziel ist die schnellstmögliche Rückkehr zu alltäglichen Lebensumständen bei Erhalt oder zur Wiederherstellung des körperlichen, geistigen sowie sozialen Wohlbefindens der Betroffenen.

Die Eigenhilfe und Selbstbestimmung der Betroffenen ist besonders in den Vordergrund zu stellen und zu fördern.

Aufgaben

Der Betreuungsdienst leistet überall dort Hilfe, wo sich die Betroffenen aufgrund der Situation aus eigenem Vermögen nicht selbst helfen können.

Die Betreuungsgruppe

  • betreut und versorgt hilfsbedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern
  • sorgt für Verpflegung und vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen
  • sichert die sozialen Belange der Betroffenen
  • wirkt bei behördlich veranlassten Evakuierungsmaßnahmen mit
  • unterstützt, je nach Schadenslage andere Fachdienste bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • wirkt bei der Registrierung Betroffener mit
  • führt bei Großveranstaltungen die Verpflegung, Betreuung und Unterbringung der Teilnehmer durch
  • versorgt Einsatzkräfte
  • wirkt bei der Notfallnachsorge/dem Unfallfolgedienst mit.

Einsatzphasen im Betreuungsdienst

  • Die Soforthilfephase

    Die Soforthilfephase ist gekennzeichnet durch:

    • eine unmittelbare existenzielle Bedrohung des Einzelnen in seinem körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefinden, welche sofortiges Handeln erforderlich macht.
    • eine räumliche oder orientierungsbedingte Einschränkung der eigenen Bewegungsfähigkeit der Betroffenen.
    • einen hohen Hilfebedarf der Betroffenen, der nicht anderweitig befriedigt wird.
    • eine geringe Möglichkeit oder Fähigkeit der Eigenhilfe.
    • einen geringen Spielraum zum selbstbestimmten Handeln.
    • einen großem Umfang von Fremdunterstützung, den die Betroffenen benötigen, um
    • in der Lage bestehen zu können.
  • Die Stabilisierungsphase

    Die Stabilisierungsphase ist gekennzeichnet durch:

    • ein Abnehmen der existenziellen Bedrohung des Einzelnen in seinem körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefinden.
    • eine gesteigerte räumliche oder orientierungsbedingte eigene Bewegungsfähigkei tder Betroffenen mit noch bestehenden geringen Einschränkungen.
    • den Hilfebedarf der Betroffenen, der z. T. anderweitig befriedigt wird oder abnimmt.
    • eine gesteigerte Möglichkeit oder Fähigkeit zur Eigenhilfe.
    • einen deutlich größeren, aber immer noch eingeschränkten Spielraum der Betroffenen zum selbstbestimmten Handeln.
    • einen Bedarf an Fremdunterstützung, der infolge größerer Eigenhilfefähigkeit und
    • Selbstbestimmtheit der Betroffenen kleiner wird.
  • Normalisierungsphase

    Die Normalisierungsphase ist dadurch gekennzeichnet, dass:

    • die existenzielle Bedrohung des Einzelnen in seinem körperlichen, geistigen und
    • sozialen Wohlbefinden im Verlauf dieser Phase vollständig aufgehoben wird.
    • die räumliche oder orientierungsbedingte eigene Bewegungsfähigkeit der Betroffenen nicht mehr eingeschränkt ist.
    • die Befriedigung des Hilfebedarfs der Betroffenen in Art und Umfang wie vor dem Eintritt des Ereignisses stattfindet.
    • die Möglichkeit oder Fähigkeit zur Eigenhilfe den Grad vor Ereigniseintritt erreichen.
    • • ereignisbedingte Einschränkungen des selbstbestimmten Handelns vollständig aufgehoben werden.

    Der Bedarf an Fremdunterstützung erreicht in Abhängigkeit von den jeweils eigenen Möglichkeiten

    der Betroffenen den kleinstmöglichen Umfang.