Fachdienstausbildung BetreuungsdienstFachdienstausbildung Betreuungsdienst

Die Fachdienstausbildung im Betreuungsdienst

Deine Möglichkeiten, deine Chance! Der Werdegang im Betreuungsdienst

Voraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung zum Abschluss einer Fachdienstausbildung ist eine abgeschlossene Einsatzkräfteausbildung (EKA). Mit der Fachdienstausbildung kann jedoch bereits begonnen werden, wenn das entsprechende EKA Modul, in diesem Fall Betreuung, absolviert wurde.

Darüber hinaus sollten alle eingesetzten Kräfte über die nötigen gesundheitlichen Voraussetzungen für die jeweilige Ausbildung mitbringen. Hierzu gehört neben der körperlichen Belastbarkeit auch die psychische Resilienz, also mentale Belastbarkeit. 

Die modularisierte Ausbildung im Betreuungsdienst

Die Fachdienstausbildung im Betreuungsdienst ist modular aufgebaut. Die einzelnen Module bauen aufeinander auf, wobei einzelne Module für verschiedene Ausbildungsstränge relevant sind. Auf diese Weise werden doppelte Lerninhalte vermieden und die allgemeine Ausbildungsdauer verkürzt. 

Es werden die nachfolgenden vier Ausbildungsstränge unterschieden:

  • Soziale Betreuung

    Die Begleitung durch die Situation als Dienstleistung für Betroffene umfasst die notwendige Unterstützung und die Befriedigung der Grundbedürfnisse entsprechend den jeweiligen einsatzbedingten Anforderungen. Dieser Bedarf erhöht sich in einer Schadenslage enorm.

    Die soziale Betreuung vermittelt Sicherheit, bringt Ruhe in die Lage und erhält die Handlungsfähigkeit des Betroffenen. Sie ist ein wesentliches Steuerungsinstrument, um Situationen zu beeinflussen oder zu verändern.

    Zu den Aufgaben gehören:
    • Information über Lage und Entwicklung
    • Registrierung von Personen
    • Psychische Betreuung von Betroffenen
    • Betreuung besonders hilfebedürftiger Personen wie beispielsweise älterer Menschen, behinderter Personen oder Eltern mit Kleinkindern
    • Bei Bedarf Unterstützung in Einrichtungen
    • Unterstützung bei der Beschaffung von Gegenständen des dringendsten persönlichen Bedarfs (Ge- und Verbrauchsgüter wie beispielsweise Hygieneartikel, Geschirr, Bekleidung etc.)
    • Information zu administrativen und rechtlichen Fragen
    • Angebot und Vermittlung von weiterführender Hilfe, z. B. PSNV-B, medizinische Hilfe
    Module:
    • Grundmodul Betreuungsdienst
    • Aufbaumodul „Soziale Betreuung und Unterkunft“
    • Grundlagen psychosoziale Notfallversorgung
    • Fachmodul „Soziale Betreuung“
    • Modul „Pflegeunterstützung“
    • Modul „Vielfalts-Kompetenzen“  

     

     

  • Unterkunft

    Die Übernahme von Räumen zur Einrichtung behelfsmäßiger Unterkünfte, sowie die Vorbereitung, ggf. Reinigung und Ausstattung der Räume bis zur Bezugsfertigkeit gehören in den Tätigkeitsbereich der Fachkraft Unterkunft. Sie regelt den Betrieb von Unterkünften sodass diese möglichst sichere, geordnete und hygienisch einwandfrei sind, um das Zusammenleben der Betroffenen in den Unterkünften zu erleichtern.

    Zu den Aufgaben gehören:
    • Erkundung, Übernahme und Dokumentation der Ausgangssituation von Objekten
    • Erstellen von Belegungsplänen
    • Ausschilderung im Innen- und Außenbereich
    • Ggf. Ausräumen und Sicherstellen des Inventars, welche nicht genutzt werden kann
    • Einräumen der Unterkünfte und Funktionsräume
    • Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
    • Ggf. Beseitigung/Absicherung von Gefahrenquellen
    • Ggf. Erweiterungsarbeiten (Beleuchtung, Toiletten, Küche)
    • Ggf. Reinigung
    • Unfallverhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen (Fluchtwege)
    • Annahme von angeforderten Ausstattungen und Bedarfsgegenständen
    • Einrichten und Besetzen des Eingangsbereiches (Pforte)
    • Verwaltungsarbeiten
    • Registrierung der Betroffenen
    • Ggf. Sicherstellung des mitgeführten Eigentums von Betroffenen
    • Einweisung in Unterkunfts- und Funktionsräume
    • Information über die Hausordnung
    • Ggf. Ausgabe von Verpflegung, Bekleidung und Bedarfsgegenständen in Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten
    • u. v. m.
    • Erstinformation der Betroffenen in Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten
    Module:
    • Grundmodul Betreuungsdienst
    • Aufbaumodul „Soziale Betreuung und Unterkunft“
    • Fachmodul „Unterkunft“
  • Verpflegung

    Die Sicherstellung der Verpflegung von Betroffenen eines Schadensereignisses, welche sich deshalb vorübergehend oder längere Zeit nicht selbst versorgen können und Einsatzkräften, ist Aufgabe des Feldkochs und seiner Verpflegungshelfer. Die Verpflegung umfasst Trinkwasser, Kalt- und Warmgetränke sowie kalte und warme Speisen. Die Form der Verpflegung wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt, der klimatischen Bedingungen und des persönlichen Bedarfs der Empfänger festgelegt.

    Zu den Aufgaben gehören:
    • Beschaffung (z. B. frische Zutaten, aber auch ausgabefertige Verpflegung)
    • Ggf. Zubereitung
    • Dokumentation u. a. gemäß HACCP
    • Packen von Lebensmittelpaketen
    • Transport fertiger Verpflegung, ggf. Unterstützung beim Trinkwassertransport
    • Einrichtung einer Stelle zur Ausgabe und Einnahme von Speisen und Getränken (z. B. Bereitstellung von Tischen, Bänken, Geschirr und Besteck)
    • Ausgabe von Trinkwasser und Verpflegung
    • Verteilen von Lebensmittelpaketen
    • Umweltgerechte Entsorgung
    Module:
    • Grundmodul Betreuung
    • Zusatzausbildung Verpflegungsmodul NRW (Teil 1) 
    • Aufbaumodul Verpflegungsmodul NRW (Teil 2)
    • Fachmodul „Verpflegung“ 
    • Nur für Feldköche: Fachmodul „Feldkoch“ 
  • Psychosoziale Notfallversorgung

    Leisten von psychosozialer Unterstützung durch Gesprächs- und Begleitungsangebot sowohl für Betroffene, als auch für Einsatzkräfte, gehört in das Leistungsspektrum der Funktionskraft PSNV. 

    Das Angebot der Gesprächsführung für Betroffene wird durch qualifizierte Fachkräfte gewährleistet. Erste Gespräche können durch Betreuungshelfende mit der Zusatzqualifikation „Grundlagen PSNV“ geführt werden. Bei einem weiterbestehenden Bedarf werden Kräfte der Krisenintervention/Notfallnachsorge hinzugezogen. 

    Eine psychosoziale Unterstützung für Einsatzkräfte ist durch geeignete ausgebildete Fachkräfte und Angebot der Einsatzkräftenachsorge sichergestellt. Der erste Ansprechpartner kann hier eine Kollegin oder ein Kollege mit der Ausbildung PSNV-E oder „Peer“ sein. Bei weiterbestehendem Bedarf werden die Einsatzkräfte an eine Psychosoziale Fachkraft weitervermittelt.

    Zu den Aufgaben gehören:
    • Angebote der Beratung und Unterstützung der verantwortlichen Führungskräfte
    • Angebote der situativen Begleitung der Einsatzkräfte
    • Rückzugsmöglichkeiten zur Gesprächsführung einrichten
    • Begleitung und soziale Betreuung
    • Information im Sachzusammenhang
    • Förderung der Selbstwirksamkeit/Handlungskompetenz der Betroffenen
    • Aktivierung des sozialen Netzes (wenn möglich)
    • Organisation weiterführender Hilfen
    • Unterstützung und Hilfe bei organisatorischen Aufgaben
    • Unterstützung und Durchführung von Einsatznachbesprechungen nach anerkannten Methoden (keine taktische Einsatznachbesprechung)
    Module:
    • Abgeschlossene Fachdienstausbildung
    • Grundlagen PSNV
    • Fachmodul „PSNV-E Modul 1“ (Peer) 

Um die Fachdienstausbildung abzuschließen muss ein Ausbildungsstrang komplett durchlaufen werden. Es steht jedoch jedem Helfer und jeder Helferin frei, im Rahmen eigener Interessen und zur Weiterbildung auch die anderen Module zu besuchen.